Wir möchten unsere Mitglieder an das wiederkehrende Risiko blinder Passagiere erinnern, insbesondere für Schiffe, die von und nach Großbritannien fahren.
Hierzu verweisen wir auf das NNPC-Update vom letzten Jahr, das dazu rät, bei Fahrten nach Großbritannien besonders wachsam zu sein und das Risiko blinder Passagiere zu verringern, indem:
- die Besatzung im Voraus und fortlaufend über das Risiko informiert und auf die möglichen Maßnahmen aufmerksam gemacht wird;
- der Zugang zum Schiff so weit wie möglich eingeschränkt wird, Besucher und Landpersonal registriert werden und vor der Abfahrt überprüft wird, ob sie ordnungsgemäß abgemeldet wurden. Halten Sie Lager- und Wohnbereiche nach Möglichkeit geschlossen.
- Beleuchten Sie das Deck und mögliche Zugangswege immer ausreichend. Der Einsatz von Kameras wird ebenfalls empfohlen, natürlich unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Datenschutz.
- Überprüfen Sie bei Risikoladung wie Containern, Projektladung, Gondeln und Windradflügeln so weit wie möglich, dass keine blinden Passagiere darin versteckt sind, auch wenn die Ladung verplombt ist. Wir raten auch dazu, den Befrachter im Voraus über die von ihm getroffenen Maßnahmen zu informieren und diese so gut wie möglich zu koordinieren.
- Führen Sie vor der Abfahrt die notwendige Durchsuchung aller Räume und Orte durch, in denen sich blinde Passagiere verstecken könnten, und halten Sie die Ergebnisse ausreichend im Logbuch fest.
Ferner wird nochmals darauf hingewiesen, dass es wichtig sein kann, eine entsprechende Klausel (wie die „Bimco Stowaways Clause“) in alle Charterverträge aufzunehmen. Dadurch werden die Verantwortlichkeiten und Risiken aufgeteilt, und ist es oft möglich, den Befrachter haftbar zu machen, wenn blinde Passagiere ohne Verschulden des Schiffes an Bord gefunden werden.
Bitte beachten Sie auch unsere einschlägigen Veröffentlichungen, wie z. B. den Fragebogen für blinde Passagiere und das Formblatt für die erste Reaktion ( „Stowaway Questionnaire“ und First Response Formular). Wir raten Ihnen, sich per E-Mail an claims@nnpc.nl so rasch wie möglich mit dem NNPC zu setzen, damit die erforderliche Hilfe schnell geleistet werden kann.