In den letzten Monaten ist die Zahl der blinden Passagiere stark angestiegen, insbesondere auf Schiffen, die das Vereinigte Königreich anlaufen. Wir möchten unsere Mitglieder darauf aufmerksam machen und haben auf der Grundlage dieser jüngsten Vorfälle einige Empfehlungen für Sie.
Die Häufigkeit, mit der blinde Passagiere versuchen, das Vereinigte Königreich zu erreichen, hat in diesem Jahr erheblich zugenommen, insbesondere von Häfen an der westeuropäischen Küste aus. Gleichzeitig wird die Einwanderungspolitik im Vereinigten Königreich verschärft, so dass es schwieriger wird, blinde Passagiere im Vereinigten Königreich auszuschiffen oder zurückzuschicken.
In letzter Zeit haben wir festgestellt, dass blinde Passagiere in diesen Fällen oft in größeren Gruppen an Bord gehen und dass es einen organisierten und strukturierten Planungsprozess zu geben scheint, bei dem Schiffe, von denen bekannt ist, dass sie das Vereinigte Königreich anlaufen, gezielt ausgewählt werden. Da die Schiffe in der Regel innerhalb von ein oder zwei Tagen am Zielort sind, werden blinde Passagiere oft erst bei der Ankunft gefunden, was bedeutet, dass eine Rückfahrt meist nicht möglich ist.
Wir raten zu besonderer Wachsamkeit, insbesondere bei Fahrten in das Vereinigte Königreich, um das Risiko blinder Passagiere zu verringern, indem:
- die Besatzung im Voraus und fortlaufend über das Risiko informiert und auf die möglichen Maßnahmen aufmerksam gemacht wird;
- der Zugang zum Schiff so weit wie möglich eingeschränkt wird, Besucher und Landpersonal registriert werden und vor der Abfahrt überprüft wird, ob sie ordnungsgemäß abgemeldet wurden. Halten Sie Lager- und Wohnbereiche nach Möglichkeit geschlossen.
- Beleuchten Sie das Deck und mögliche Zugangswege immer ausreichend. Der Einsatz von Kameras wird ebenfalls empfohlen, natürlich unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Datenschutz.
- Überprüfen Sie bei Risikoladung wie Containern, Projektladung, Gondeln und Windradflügeln so weit wie möglich, dass keine blinden Passagiere darin versteckt sind, auch wenn die Ladung verplombt ist. Wir raten auch dazu, den Befrachter im Voraus über die von ihm getroffenen Maßnahmen zu informieren und diese so gut wie möglich zu koordinieren.
- Führen Sie vor der Abfahrt die notwendige Durchsuchung aller Räume und Orte durch, in denen sich blinde Passagiere verstecken könnten, und halten Sie die Ergebnisse ausreichend im Logbuch fest.
Außerdem empfehlen wir, in alle Frachtverträge eine geeignete Klausel aufzunehmen, wie beispielsweise die „Bimco Stowaways Clause“. Dadurch werden die Verantwortlichkeiten und Risiken aufgeteilt, und ist es oft möglich, den Befrachter haftbar zu machen, wenn blinde Passagiere ohne Verschulden des Schiffes an Bord gefunden werden.
Wir möchten Sie auch auf unsere einschlägigen Veröffentlichungen wie den „Stowaway Questionnaire“ und das „First Response“-Formular hinweisen. Wir raten unseren Mitgliedern, den NNPC immer so schnell wie möglich zu kontaktieren, wenn blinde Passagiere entdeckt werden, damit wir mit Ihnen zusammenarbeiten können, um die Risiken und Kosten zu minimieren.