Wir werden regelmäßig um Unterstützung gebeten, wenn nach dem Kauf oder Verkauf eines Schiffes Mängel festgestellt wurden. In so einem Fall muss anhand des Kaufvertrages die Rechtsstellung geprüft werden.
Natürlich gibt es viele Blickwinkel, die bei der Feststellung der Rechtsstellung von Bedeutung sind, aber häufig enthält der Kaufvertrag die Bestimmung, dass das Schiff im Ist-Zustand („as is where is“) verkauft wird. Das bedeutet kurz gesagt, dass das Schiff in dem Zustand verkauft wird, in dem es sich zu dem Zeitpunkt befindet. Für den Käufer ist diese Bestimmung von Bedeutung, da sie möglicherweise Einfluss auf die Rechtsstellung nach dem Kauf hat.
Bei einer Geltendmachung von versteckten Mängeln muss rechtlich gesehen erst die Untersuchungspflicht des Käufers und die Mitteilungspflicht des Verkäufers betrachtet werden. Der Verkäufer muss dem Käufer relevante Sachverhalte vor dem Verkauf mitteilen, wobei der Käufer aber auch die Pflicht hat, selbst eine sorgfältige Untersuchung durchzuführen (durchführen zu lassen). In der Rechtsprechung zeigt sich, dass auf die Untersuchungspflicht großer Wert gelegt wird. Zudem wird die Rechtsstellung erschwert, wenn in den Kaufvertrag die „As is where is“-Bestimmung aufgenommen wurde.
Gegenwärtig wird allerdings gesagt, dass diese Bestimmung an sich keine weitreichende Einschränkung der aktuellen Rechtsvorschriften zur konformen Lieferung und der Haftung für versteckte Mängel darstellt. In diesem Zusammenhang merken wir an, dass der Kaufvertrag häufig noch den ausdrücklichen Zusatz enthält, dass das Schiff „as is where is“ mit „allen sichtbaren und unsichtbaren Mängeln“ geliefert wird.
Im Hinblick auf das Obenstehende empfehlen wir Ihnen, vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages zu prüfen, ob der Vertrag diese Bestimmung enthält und wenn ja, sich dessen bewusst zu sein, dass das bei zutage tretenden Mängeln möglicherweise Einfluss auf Ihre Rechtsstellung hat. Wir raten Ihnen daher auch, bei einer derartigen Bestimmung durch eine sorgfältige Untersuchung vorab den Zustand des Schiffes (ggf. durch Dritte) vollständig zu inventarisieren.
Wenn Sie zu diesem Artikel noch Fragen oder Gesprächsbedarf haben, können Sie sich selbstverständlich mit uns in Verbindung setzen.