Als Reaktion auf die außergewöhnlichen Umstände, mit denen Schiffseigner konfrontiert sind, hat der BIMCO eine COVID-19-Klausel zum Crewwechsel bei Zeitcharterverträgen 2020 bekannt gemacht. Viele Crewmitglieder müssen infolge den COVID-19-Maßnahmen noch immer an Bord ausharren, obwohl ihre Arbeitsverträge bereits abgelaufen sind.
Die Klausel ist für die Anwendung bei Zeitcharterverträgen vorgesehen, bei denen vorher nicht bekannt ist, welche Länder das Schiff anlaufen wird und welche Möglichkeiten es für den Crewwechsel gibt. Durch die Klausel hat der Schiffseigner die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen für Crewwechsel auszuweichen.
„Obwohl die Kosten der Crewwechsel im Rahmen eines Zeitchartervertrages auf Rechnung der Eigner gehen, haben die außerordentlichen und ungewöhnlichen Gegebenheiten infolge der COVID-19-Pandemie dazu geführt, dass einige Schiffseigner keine Crewwechsel auf der Handelsroute des Schiffes durchführen konnten. Ist die Crew über einen längeren als den arbeitsvertraglich festgelegten Zeitraum an Bord, müssen Eigner die Möglichkeit haben, auf einen Alternativhafen auszuweichen, wenn die Crew nicht in den Häfen wechseln kann, die das Schiff im Auftrag des Befrachters anläuft.
Die Klausel steht auf der BIMCO-Website als Download zur Verfügung: https://www.bimco.org/contracts-and-clauses/bimco-clauses/current/covid-19-crew-change-clause-for-time-charter-parties-2020.
Mitglieder müssen allerdings beachten, dass unter bestimmten Umständen bei einer Kursabweichung eine unerlaubte Deviation im Sinne von Artikel 17 Absatz 4 gegeben sein kann. Bei Zweifeln raten wir Ihnen, sich diesbezüglich mit uns in Verbindung zu setzen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Verfügung, um Sie bei der Formulierung Ihrer Verträge zu unterstützen oder Sie in Bezug auf einen neuen Zielhafen oder eine neue Fracht zu beraten. Unsere Mitglieder können sich jederzeit per E-Mail an claims@nnpc.nl mit uns in Verbindung setzen.