Wir verweisen auf unsere früheren Rundschreiben zu den gegen Russland verhängten Sanktionen nach der Eskalation des Konflikts in der Ukraine. Auf der Grundlage der Empfehlungenn unserer Korrespondenten möchten wir unsere Mitglieder wie folgt informieren:
- Der offizielle Ausnahmezustand in der Ukraine ist bis zum 25. April 2022 verlängert worden. Alle Häfen unter ukrainischer Kontrolle sind geschlossen. Aus IMO-Rundschreiben geht hervor, dass einige Schiffe unter ausländischer Flagge aufgrund der Lage im Schwarzen Meer derzeit nicht aus ukrainischen Häfen auslaufen können.
- Die ukrainischen Häfen von Cherson und Berdjansk sind derzeit von russischen Truppen besetzt. In diesen Häfen ist kein Schiffsverkehr möglich.
- Der Hafen von Mariupol wird derzeit täglich von russischer Artillerie bombardiert. Der Hafen und das Asowsche Meer sind von der russischen Marine blockiert.
- Gegenwärtig besteht ein Verbot für ukrainische Männer (18-60 Jahre), das Land ohne Erlaubnis zu verlassen. Unseres Wissens ist es daher derzeit nicht möglich, ukrainische Besatzungsmitglieder aus der Ukraine anzuwerben.
- Eine Rückführung ukrainischer Crewmitglieder scheint jedoch weiterhin möglich. Die Flughäfen von Odessa und Kiew sind geschlossen, so dass die Rückführung der ukrainischen Besatzungsmitglieder hauptsächlich über die nächstgelegenen Flughäfen in Rumänien (Bukarest) und Polen (Warschau) erfolgt. Von diesen Standorten aus können die Besatzungsmitglieder mit dem Inlandstransport in die Ukraine weiterreisen.
- In russischen Häfen werden ukrainische Besatzungsmitglieder in einigen Fällen immer noch von den russischen Einwanderungsbehörden befragt und können Fragen über ihre Haltung zum Konflikt in der Ukraine gestellt bekommen und/oder ihnen wird die Einfahrt in den Hafen verweigert. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, ihre ukrainischen Besatzungsmitglieder darüber zu informieren und ihnen zu raten, auf diese Fragen neutral zu antworten.
- In einer Reihe von Häfen in Schweden und im Vereinigten Königreich weigern sich die Stauer derzeit, Schiffe von und nach Russland, Schiffe mit russischer Import- und Exportladung und Schiffe unter russischer Flagge zu bedienen.
Der Ordnung haler möchten wir darauf hinweisen, dass die Unterstützung und Beratung durch den NNPC kein Ersatz für die Sorgfaltspflicht des Mitglieds zur Durchführung von Sanktionsprüfungen ist und auch nicht Teil davon. Wir raten unseren Mitgliedern, bei jeder Sendung die erforderlichen Sanktionsprüfungen vorzunehmen und gegebenenfalls einen Sanktionsexperten hinzuzuziehen. Auch wenn keine direkten Sanktionen verhängt werden, ist dies keine Garantie dafür, dass Banken oder Behörden keine Beschränkungen auferlegen. Mitglieder sollten sich auch über mögliche praktische Probleme bei Verschiffungen von und nach Russland im Klaren sein, wie z. B. die Verweigerung von Dienstleistungen durch Stauer oder Bunkerlieferanten.