Bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Liegezeit werden wir relativ häufig um eine Erläuterung der Unterschiede zwischen “Weather Working Day” (WWD), “Weather Working Day of 24 consecutive hours” (WWD 24 hours) en “Weather Permitting” (WP) gebeten. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel etwas mehr Aufschluss über die Unterschiede zwischen diesen Begriffen geben können und wie diese Einfluss auf die Liegezeitberechnungen haben können.
Als Richtlinie verweisen wir auf die Definitionen dieser Begriffe durch den BIMCO:
WEATHER WORKING DAY shall mean a Working Day or part of a Working Day during which it is or, if the Vessel is still waiting for her turn, it would be possible to load/discharge the cargo without interruption due to the weather. If such interruption occurs (or would have occurred if work had been in progress), there shall be excluded from the Laytime a period calculated by reference to the ratio which the duration of the interruption bears to the time which would have or could have been worked but for the interruption.
WEATHER WORKING DAY OF 24 CONSECUTIVE HOURS shall mean a Working Day or part of a Working Day of 24 consecutive hours during which it is or, if the vessel is still waiting for her turn, it would be possible to load/discharge the cargo without interruption due to the weather. If such interruption occurs (or would have occurred if work had been in progress) there shall be excluded from the Laytime the period during which the weather interrupted or would have interrupted work.
WEATHER PERMITTING shall have the same meaning as WEATHER WORKING DAY OF 24 CONSECUTIVE HOURS.
Wie Sie sehen, sind die Unterschiede gering, wenn es in einem Hafen üblich ist, kontinuierlich ganze Tage (d.h. 24 Stunden) zu arbeiten, wobei WP dieselbe Bedeutung beigemessen wird wie WWD 24 hours. Sowohl bei WWD als auch bei WWD 24 hours müssen die Zeiträume, in denen wegen Regen nicht gearbeitet werden kann, von der Liegezeitberechnung ausgeschlossen werden.
Etwas komplizierter wird es allerdings, wenn in einem Hafen innerhalb von 24 Stunden gewöhnlich nur zu bestimmten Zeiten gearbeitet wird. Nehmen wir beispielsweise eine Situation, in der sich das Schiff in einem Hafen befindet, in dem von 01:00 bis 07:00, von 08:00 bis 15:00 und von 16:00 bis 23:00 und wo es von 06:30 bis 09:30 und von 14:00 bis 18:00 geregnet hat, wodurch die Arbeit ruhen musste.
- Wenn die Parteien WWD vereinbart haben, muss die Zeitersparnis für den Befrachter wie folgt berechnet werden:
Arbeitstag: Stunden insgesamt = 20 Stunden
Regenunterbrechung während der Arbeitszeit = 5 Stunden
Regenunterbrechung außerhalb der Arbeitszeit = 2 Stunden
“Verlorene” Stunden = 5/20 von einem Arbeitstag (bzw. 1/4)Das ergibt einen Verlust von 5/20 an einem Arbeitstag. Das muss dann zur tatsächlichen Dauer eines Tages, demnach zu 24 Stunden ins Verhältnis gesetzt werden. Da 5/20 des Tages durch Regen verloren gegangen sind, dürfen 6 Stunden (5/20 von 24 Stunden) bei der Liegezeitberechnung nicht mitgerechnet werden.
- Haben die Parteien jedoch, wie oben erläutert, WWD 24 hours oder WP vereinbart, ist keine Verhältnisgleichung erforderlich. Der tatsächliche Zeitverlust durch Regenunterbrechungen zählt nicht als Liegezeit und muss bei der Liegezeitberechnung einfach in Abzug gebracht werden. Bei dem obigen Beispiel hat es insgesamt 7 Stunden geregnet, so dass nur 17 Stunden als Liegezeit zählen und 7 Stunden nicht mitgerechnet werden dürfen.
Obwohl bei diesen Definitionen der Gedanke dahinter derselbe ist, ist die Anwendung jeweils von den Betriebszeiten des betreffenden Hafens abhängig. Wir raten Ihnen daher, immer die Betriebszeiten des betreffenden Hafens zu prüfen, bevor den WWD-Konditionen zugestimmt werden kann oder sonst eine Berechnung der Liegezeit nach WWD 24 hours verlangt werden sollte.
Wir vertrauen darauf, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind. Selbstverständlich können Sie sich mit diesbezüglichen Fragen und/oder wenn Sie Unterstützung im Zusammenhang mit Diskussionen über die Liegezeit benötigen, jederzeit an NNPC wenden.