In den letzten Jahren hat der Druck hinsichtlich der Einhaltung von klimarelevanten Gesetzen und Vorschriften rapide zugenommen. Der Energy Efficiency Existing Ship Index (EEXI) und der Carbon Intensity Index (CII) wurden 2023 eingeführt, und seit 2024 ist die Schifffahrt auch Teil des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS). Im Jahr 2025 wird mit der Einführung der Initiative FuelEU Maritime der nächste wichtige Schritt unternommen.
FuelEU Maritime ist ein wichtiger Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU. Ihre Ziele sind die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, die Förderung der Nutzung von Landstrom und die Förderung erneuerbarer Kraftstoffe (RFNBO). In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Elemente der Initiative.
- Schrittweise Reduzierung der Treibhausgasemissionen: Die Treibhausgasemissionen eines Schiffes bestehen aus CO2-Emissionen, Methan und Stickstoff. Seit Januar 2024 werden im Rahmen der Messung, Berichterstattung und Überprüfung mithilfe des MRV-Systems alle Treibhausgasemissionen gemeldet. Ab 2025 müssen Schiffe ihre Emissionen schrittweise reduzieren. Die Emissionen müssen um 2 % gesenkt werden und bis 2050 auf 80 % reduziert werden.
- Berechnung der Treibhausgasemissionen: Die Treibhausgasemissionen für die verschiedenen Kraftstoffarten werden auf der so genannten Well-to-Wake-Basis berechnet, die alle Emissionen aus Produktion, Lieferung und Verbrennung umfasst. Der Emissionsfaktor variiert je nachdem, wie der Kraftstoff hergestellt wird. Biokraftstoffe erhalten den gleichen Emissionsfaktor wie fossile Kraftstoffe.
- Anwendung und Zeitplan für FuelEU Maritime: FuelEU Maritime gilt für kommerzielle Schiffe mit 5.000 BRZ und mehr. Bei Fahrten innerhalb Europas werden 100 % der Emissionen angerechnet, während bei Fahrten von/nach europäischen Häfen 50 % berücksichtigt werden. Derzeit liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bei der Partei, die für das internationale Sicherheitsmanagement (ISM) verantwortlich ist. Das im Gegensatz zum EU-Emissionshandelssystem, bei dem der Schiffseigner oder eine Organisation die ISM-Verantwortung übernehmen kann. Die Datenregistrierung beginnt am 1. Januar 2025. Die Daten müssen bis zum 31. März an die FuelEU-Datenbank übermittelt werden, etwaige Geldbußen müssen bis zum 1. Mai gezahlt werden und das FuelEU-Konformitätsdokument wird bis zum 30. Juni ausgestellt.
- Einhaltung der FuelEU: Die Verwendung von RFNBO ist derzeit die wichtigste Maßnahme, da dies bei der Berechnung der Emissionen doppelt zählt. Allerdings sind RFNBO nur begrenzt verfügbar. Die wichtigsten Alternativen werden im Folgenden erläutert.
- Biokraftstoffe: Diese können konventionellen Kraftstoffen beigemischt werden, um die Emissionen zu reduzieren, vorausgesetzt, sie werden aus Non-Food-/Futterpflanzen hergestellt. Die Bunker Delivery Note muss einen Nachhaltigkeitsnachweis und die für die Einhaltung der FuelEU-Bestimmungen erforderlichen Daten enthalten.
- Windunterstützte Antriebssysteme (WAPS): Schiffe, die mit WAPS aus- oder nachgerüstet sind, haben Anspruch auf einen „Wind Reward Factor“.
- Landstromversorgung (OPS): Die Nutzung von OPS an den Kais gilt als emissionsneutral. Leider ist ihre Verfügbarkeit derzeit begrenzt.
- Kohlenstoffabscheidung an Bord (OCC): Dies ist derzeit nicht Teil der FuelEU-Initiative, wird aber im Jahr 2027 erneut in Betracht gezogen.
- Geldbußen: Anders als beim CII kann die Nichteinhaltung der FuelEU Maritime zu Geldstrafen führen, die sich auf 2.400 € pro Tonne überhöhten Energieverbrauchs belaufen.
- Bündelung und Ansparung: FuelEU Maritime ermöglicht die Bündelung von Emissionen zwischen Schiffen, um die Nachhaltigkeit zu fördern. Beispielsweise kann ein Schiffseigner mit einem mit Ammoniak betriebenen Schiff einen Pool mit anderen Schiffen bilden, die mit konventionellen Kraftstoffen betrieben werden, so dass die gesamte Flotte FuelEU-konform ist. Überschüssige Guthaben können auch an andere Schiffseigner verkauft oder für eine spätere Verwendung angespart werden.
Zur Vorbereitung auf FuelEU Maritime raten wir unseren Mitgliedern, dafür zu sorgen, dass ihre Charterverträge entsprechende Bestimmungen enthalten, insbesondere für die Verwendung von emissionsärmeren Kraftstoffen, in Betracht kommenden Biokraftstoffen, RFNBO oder die Nachrüstung von Schiffen mit WAPS. Da ein Standard-Chartervertrag in der Regel nicht die Verwendung von RFNBO oder andere Maßnahmen vorsieht, wird an der Standardisierung von Verträgen und Klauseln gearbeitet, darunter BIMCO-FuelEU- und Biokraftstoff-Klauseln.
Der NNPC verfolgt die Entwicklungen im Bereich FuelEU Maritime genau. Mitglieder können sich an das NNPC-Schadenteam wenden, um sich beraten zu lassen.