Mit diesem Artikel möchten wir unsere Mitglieder und Versicherungsnehmer noch einmal auf die Sanktionsrichtlinie für die Häfen Nordzyperns aufmerksam machen. Die zypriotischen Behörden haben nämlich festgestellt, dass mehrere Schiffe den Hafen von Famagusta illegal angelaufen haben, und haben sich bei den niederländischen Behörden darüber beschwert.
Die Sanktionsrichtlinie
Bekanntlich gibt es seit 1974 eine Sanktionsrichtlinie für alle Schiffe, die Häfen in dem von der Türkei besetzten Teil Nordzyperns anlaufen. Diese Maßnahme betrifft insbesondere die Häfen von Famagusta, Karavostasi und Kyrenia, die gemäß der “Order of Council of Ministers of the Republic of Cyprus 3 okt. 1974” („Verordnung des Ministerrats der Republik Zypern vom 3. Oktober 1974“) für alle Schiffe geschlossen sind. Sie zielt in erster Linie darauf ab, die Souveränität der Republik Zypern über diese Häfen zu wahren. Ein zweiter Grund für die Schließung ist, dass aufgrund des Verlusts der effektiven Kontrolle über die Hoheitsgewässer und die genannten Häfen die Navigationssicherheit der Schifffahrt nicht mehr gewährleistet werden kann.
Folgen von Verstößen
Wird gegen die Sanktionsregelung verstoßen, können der Kapitän und/oder der Eigner des betreffenden Schiffes von den zypriotischen Behörden belangt werden. Wird er für schuldig befunden, kann dies zu einer Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Kombination aus beidem führen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass der NNPC keinen Versicherungsschutz für den Handel unter Verletzung der verhängten Sanktionsregelungen bietet. Es ist daher nach wie vor wichtig, dass Sie als Mitglied oder Versicherter selbst die erforderliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Sollten Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.