In diesem Artikel möchten wir Sie gerne über wichtige Änderungen bei der Entführungs- und Lösegeldversicherung (Kidnap & Ransom, K&R) im Zusammenhang mit der Verlängerung dieser Versicherung informieren. Wie Sie wissen, hat der NNPC für ihre Mitglieder eine K&R-Versicherung bei Aspen abgeschlossen. Diese Versicherung wurde zum 29. März 2020 um ein weiteres Jahr verlängert und bietet den Mitgliedern des NNPC kostenlose Deckung gegen die finanziellen Risiken von Piraterie.
Für die K&R-Versicherung von Aspen gilt weltweit lediglich für einige wenige Gebiete ein Deckungsausschluss. So sind nur Jemen und Somalia komplett von der K&R-Deckung ausgeschlossen. Außerdem gibt es nur zwei Gebiete, für die generell eine Zusatzprämie gilt: der Golf von Guinea und der Indische Ozean/Golf von Aden. Im letzten Jahr waren die Koordinaten dieser Gebiete mit den Koordinaten der “Hull War, Piracy, Terrorism and Related Perils Listed Areas”, besser bekannt als JWLA-024, exakt identisch.
Ab dem 29. März 2020 gilt jedoch eine Erweiterung des Ausschlussgebiets im Golf von Guinea und damit des K&R-Deckungsausschlusses für alle Reisen zu/auf den Gewässern nördlich von 1°N im Golf von Guinea (das war vorher 3°N ). Hierdurch werden auch die Gewässer von Kamerun, Nigeria und (einem Teil von) São Tomé und Príncipe von der weltweiten Deckung ausgeschlossen. Damit Sie sich hiervon ein besseres Bild machen können, möchten wir Sie zur Illustration auf die folgende Karte verweisen:
Die rote Linie stellt die Grenze zwischen der weltweiten Deckung und dem Ausschlussgebiet dar. Neben der Erweiterung des Ausschlussgebiets wurden auch die Prämie für die Zusatzdeckung erhöht und die Konditionen für die Mindestmenge frei an Bord verschärft.
Was das Gebiet im Indischen Ozean/Golf von Aden angeht, können wir bestätigen, dass dieses weiterhin dem Gebiet nach JWLA-024 entspricht. Die Prämie für die Zusatzdeckung wurde dagegen angepasst, und zwar wurde diese im Vergleich zum Vorjahr leicht gesenkt.
Ferner ist es auch in diesem Jahr so, dass Sie Reisen durch die/zu den anderen JWLA-Gebieten vorab bei unserer Abteilung Underwriting anmelden müssen, bevor wir die Deckung garantieren können.
Kurz zusammengefasst bedeutet das, dass Sie alle Reisen durch oder zum Golf von Guinea oder ein JWLA-Gebiet vorher bei uns anmelden müssen, wenn Sie die K&R-Versicherung für NNPC-Mitglieder in Anspruch nehmen wollen. Meistens können wir die Deckung innerhalb von einem Tag bestätigen. Allerdings kann es sein, dass für bestimmte Gebiete ergänzende Anforderungen gestellt werden, wie etwa das Vorhandensein einer Zitadelle, eines Wachdienstes, von Stacheldraht u. dgl., und/oder dass eine Zusatzprämie verlangt wird, bevor wir die K&R-Deckung bestätigen können.
Falls Sie Fragen zu diesen Änderungen haben oder gerne ein Angebot für eine anstehende Reise durch ein Risikogebiet erhalten möchten, können Sie sich per E-Mail an underwriting@nnpc.nl mit unserer Abteilung Underwriting in Verbindung setzen.