Nach Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission und dem EU-Rat billigte das Europäische Parlament am 18. April 2023 eine Änderung des EU-Emissionshandelssystems (ETS), um den maritimen Sektor in das ETS einzubeziehen. Die Änderung muss noch von den verschiedenen nationalen Vertretern der einzelnen EU-Länder endgültig genehmigt werden. Dies wird voraussichtlich in den kommenden Wochen geschehen.
Mit der Anwendung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) müssen Schifffahrtsunternehmen ab dem 1. Januar 2024 für die von ihren Schiffen verursachten Emissionen zahlen. Das 2005 eingeführte EU-Emissionshandelssystem gilt bereits seit vielen Jahren für den Luftverkehr. Die Einbeziehung der Schifffahrt in das EU-Emissionshandelssystem bedeutet, dass auch die Schifffahrt ab Januar 2024 die EU-Emissionshandelsvorschriften einhalten muss. Für 2024 müssen die Schifffahrtsunternehmen für 40 % ihrer Fahrten innerhalb der EU und für 20 % der Emissionen auf Fahrten in die oder aus der EU Zertifikate erwerben. Diese Prozentsätze werden im Zeitraum 2024-2026 schrittweise auf 100 % der Emissionen bei Fahrten innerhalb der EU und auf 50 % bei Fahrten in die oder aus der EU erhöht.
Mit dem EU-Emissionshandelssystem will die EU ihr Klimaziel „Fit for 55“ erreichen und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % senken.
Eine detailliertere Beschreibung der Auswirkungen des EU-Emissionshandelssystems auf die Schifffahrt finden Sie in einer zuvor veröffentlichten Zusammenfassung von Reed Smith, die über den folgenden Link zugänglich ist: