Im letzten Herbst haben wir eine Zunahme der Anzahl blinder Passagiere festgestellt, die versucht haben, auf Schiffen unserer Mitglieder ins Vereinigte Königreich zu kommen. Anhand der Zahlen vom ersten Quartal stellen wir fest, dass sich dieser Trend 2021 fortsetzt. Wir möchten unsere Mitglieder daher auch darauf hinweisen, dass auf Schiffen, die vom europäischen und/oder afrikanischen Festland kommen, insbesondere von nordspanischen, französischen und nordafrikanischen Häfen, beim Anlaufen englischer Häfen besondere Wachsamkeit geboten ist. Hierbei ist zu betonen, dass vor allem Schiffe ein Ziel sind, die auf fester Kreisroute englische Häfen anlaufen.
Die Anwesenheit von blinden Passagieren an Bord kann nicht nur eine potenzielle Gefahr für die Sicherheit des Schiffes und der Crew darstellen, sondern führt in den meisten Fällen zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten. Außerdem beobachten wir nach dem Brexit eine Verschärfung der Haltung der UK Border Force und zudem eine Tendenz, dass die UK Border Force die Schiffseigner verpflichten, die blinden Passagiere auf eigene Kosten zurückzuführen. Obendrein besteht die Gefahr, dass gegen Schiffseigner Bußgelder verhängt werden (die generell auf GBP 2000 pro blindem Passagier festgesetzt sind).
Wir raten unseren Mitgliedern und den Besatzungen ihrer Schiffe zu besonderer Wachsamkeit, wenn ihre Schiffe nordspanische, französische und nordafrikanische Häfen anlaufen und insbesondere, wenn anschließend Kurs auf Großbritannien gesetzt wird. Wir verweisen hierbei speziell auf die Empfehlungen in unserem Loss Prevention Guide Stowaways (auf der NNPC-Website als Download verfügbar). Es ist ratsam, dass die Schiffsbesatzung mit diesen Richtlinien vertraut gemacht wird. Dabei ist es wichtig, dass die auf dem Schiff ergriffenen Maßnahmen sorgfältig dokumentiert werden, damit diese Dokumentation gegebenenfalls bei der Verteidigung der Interessen des Eigners verwendet werden kann, falls die englischen Behörden ein Bußgeld verhängen.
Falls Sie unsere Unterstützung benötigen oder spezielle Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich als Mitglied jederzeit (per E-Mail an claims@nnpc.nl) mit uns in Verbindung setzen.