Wir stellen fest, dass unseren Mitgliedern mit einiger Regelmäßigkeit Garantieerklärungen (so genannte „Letters of Indemnity“ oder „LOI´s“) vorgelegt werden, um bestimmte Ladungsrisiken gegen eine Schadloshaltung z. B. durch den Entlader zu übernehmen.
Wir möchten unsere Mitglieder über die Risiken informieren, die mit der Annahme von so genannten „Rain Letters“ und „LOI´s for issuance of Clean Bills of Lading” verbunden sind.
- Rain Letters: Eine häufige Art von Garantieerklärungen ist der so genannte „Rain Letter“, bei dem der Befrachter oder der Ladungsempfänger den Frachtführer bittet, die Fortsetzung der Ladungsoperationen bei Regen, Schneefall oder anderen Formen von Niederschlägen zu gestatten. Es versteht sich von selbst, dass der Frachtführer sich die Frage stellen muss, ob dadurch Ladungsschäden entstehen können, und wenn ja, den Antrag ablehnen muss. Es wäre ratsam, in solchen Fällen den NNPC zu konsultieren.
- LOI’s for issuance of Clean Bills of Lading: Bei der Beurteilung solcher Anträge muss der Frachtführer berücksichtigen, dass der Käufer der Ladung das Recht hat, zu verlangen, dass die Ladung in demselben Zustand ankommt, der im Konnossement beschrieben ist. Darüber hinaus ist ein Rückgriff auf solche LOI´s oft nicht möglich, da in der Rechtsprechung vieler Länder, darunter jener im Vereinigten Königreich, solche Garantieerklärungen nicht als rechtsgültig anerkannt werden. Der Grund dafür ist, dass ein solcher LOI als betrügerisches Dokument angesehen wird, weil der Zustand der Ladung absichtlich falsch angegeben wird.
Wir raten unseren Mitgliedern, die Risiken, die mit der Annahme solcher Garantieerklärungen verbunden sind, im Voraus richtig einzuschätzen. Außerdem möchten wir unsere Mitglieder darauf hinweisen, dass Ansprüche wegen Schaden an der Ladung von der Deckung ausgeschlossen sind, wenn dieser Schaden zum Zeitpunkt der Verladung bereits bekannt war und das Konnossement keine entsprechenden Vermerke dazu enthält.
Wir hoffen, dass wir unsere Mitglieder hiermit ausreichend informiert haben. Wenn unsere Mitglieder Fragen zu diesem Thema haben, können sie uns unter claims@nnpc.nl kontaktieren.