Bei der Abnahme eines neu gebauten Schiffes gehen Sie davon aus, dass das Schiff die vereinbarten baulichen Anforderungen erfüllt. Trotzdem werden uns regelmäßig Streitigkeiten zwischen Käufern und Bauwerften in Bezug auf den technischen Zustand des Schiffes bei der Abnahme gemeldet, nachdem der Käufer das Schiff in Betrieb genommen hat. Es gibt jedoch eine Reihe von Vorkehrungen, die Sie treffen können, um derartige Probleme zu vermeiden, die wir im Folgenden näher erläutern.
Ein Neubauvertrag wird gesetzlich als Werkvertrag betrachtet. Das ist von Bedeutung, weil hiermit die diesbezüglich geltenden gesetzlichen Vorschriften auch für einen Neubauvertrag gelten, sofern die Parteien keine abweichenden Vereinbarungen treffen.
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften muss der Käufer das Schiff innerhalb einer angemessenen Frist prüfen, nachdem die Bauwerft mitgeteilt hat, dass das Schiff betriebsbereit ist. Oftmals finden auf einen Neubauvertrag allgemeine Bedingungen Anwendung, die häufig ergänzende Regelungen bezüglich der Abnahme des Schiffes enthalten. Beispielsweise besagen die VNSI-Bedingungen, dass das Schiff als abgenommen betrachtet wird, sobald es die Werft verlässt. Außerdem ist darin festgelegt, dass etwaige Mängel bei der Abnahme unverzüglich gemeldet und innerhalb von 48 Stunden schriftlich bestätigt werden müssen.
Zur Gewährleistung Ihrer Rechte gibt es eine Anzahl von Vorkehrungen, die Sie bei Abschluss des Vertrages und anschließend bei der Abnahme treffen können, um die Gefahr des Auftretens von Problemen zu reduzieren. In diesem Zusammenhang empfehlen wir anhand einiger aktueller Fälle, die wir bearbeitet haben, Folgendes:
- Prüfen Sie beim Abschluss des Neubauvertrages sorgfältig die Konditionen und eventuellen allgemeinen Bedingungen, um sicherzustellen, dass diese für Sie vertretbar sind und sich einen guten Überblick über die Rechte und Pflichten der Bauwerft in Bezug auf den Zustand des Schiffes bei der Abnahme und Ihre diesbezüglichen Nachprüfungsrechte zu verschaffen.
- Stellen Sie sicher, dass die Inspektion und Übertragung des Schiffes im Einklang mit den Bedingungen des Neubauvertrages stattfinden und der Zustand des Schiffes in einem Abnahmebericht festgehalten wird.
- Machen Sie bei der Abnahme zusammen mit der Bauwerft eine Probefahrt und kontrollieren Sie das Schiff von innen und außen.
- Bestellen Sie einen externen Sachverständigen, der gemeinsam mit Ihnen das Schiff inspizieren und für Sie eine Abnahmeprüfung durchführen kann, bei der eventuelle Mängel festgehalten und der Bauwerft vorgelegt werden. Treffen Sie Vereinbarung über die Behebung eventueller Mängel; und
- stellen Sie sicher, dass das Schiff mit allen erforderlichen Zertifikaten und Dokumenten geliefert wird, die gesetzlich vorgeschrieben oder sonst wie für den Betrieb des Schiffes nötig sind.
Durch das Treffen dieser Vorkehrungen können Sie oft häufig vorkommende Fallstricke vermeiden und die Gefahr von Streitigkeiten eindämmen. Wenn Sie Fragen beim Aufsetzen eines Vertrages oder bei der Abnahme Fragen zu den rechtlichen Aspekten haben, können Sie sich gern an uns wenden.