Nachdem Japan damit begonnen hat, aufbereitetes radioaktives Wasser in den Ozean einzuleiten, hat Südkorea Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass dieses Abwasser nicht in koreanische Wasserstraßen gelangt. Der Grund dafür ist, dass nicht alle radioaktiven Stoffe aus dem Wasser gefiltert werden können. Das hat Folgen für die Schiffe auf diesen Schifffahrtsrouten!
Aufgrund der neuen Maßnahmen Südkoreas müssen Schiffe, die in den Häfen der sechs Präfekturen der japanischen Ostküste (Aomori, Iwate, Fukushima, Miyagi, Ibaragi und Chiba) Ballastwasser aufgenommen haben, zusätzliche Vorschriften befolgen.
Meldung von japanischem Ballastwasser
So müssen alle Schiffe, die in einem dieser Gebiete Ballastwasser aufgenommen haben, 24 Stunden vor dem Anlaufen eines koreanischen Hafens das Ballastwassermeldeformular einreichen. Die Fälschung dieser Daten kann zum Festhalten und zu Geldstrafen wegen Nichteinhaltung des Ballast Water Management Act (Ballastwassermanagementgesetz) führen.
Für Schiffe, die in koreanischen Häfen Ballastwasser ablassen wollen, gelten demnach andere Regeln als für Schiffe, die dies nicht tun.
Ablassen von Ballastwasser
Schiffe, die ihr Ballastwasser in koreanischen Gewässern ablassen wollen, nachdem sie es in einer der sechs östlichen Präfekturen Japans aufgenommen haben, dürfen das Wasser erst außerhalb der koreanischen Gewässer wechseln. Mitarbeiter des regionalen Amtes für maritime Angelegenheiten und Fischerei kommen an Bord, um zu prüfen, ob das Ballastwasser tatsächlich gewechselt wurde. Dazu entnehmen sie einen Liter Ballastwasser und testen es auf Radioaktivität. Dieser Test dauert etwa eine Stunde. Nur wenn das Ergebnis keine Radioaktivität zeigt, darf das gewechselte Ballastwasser wie gewohnt abgelassen werden.
Verzicht auf Ablassen
Schiffe, die in koreanischen Häfen kein Ballastwasser ablassen wollen, müssen nachweisen, dass sie dies tatsächlich nicht getan haben, indem sie dem regionalen Amt für maritime Angelegenheiten und Fischerei mindestens eine Stunde im Voraus entsprechende Dokumente per E-Mail übermitteln. Hierzu sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Ballast Water Record Book
- Logbuch
- BWMS-Betriebsdaten
- Ballastwassertankkapazität (Fotos)
Das Amt prüft diese Unterlagen und vergewissert sich vor der Abfahrt des Schiffes, dass keine Abwässer eingeleitet wurden. Es kann auch eine weitere Inspektion an Bord stattfinden. Sie dürfen erst auslaufen, wenn sichergestellt ist, dass kein Ballastwasser abgelassen wurde.
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