Wir möchten unsere Mitglieder darüber informieren, dass in der Türkei neue Bußgeldsätze für Umweltverschmutzung erlassen worden sind. Auf Anraten unserer Korrespondenten haben wir die neuen Sätze wie folgt festgehalten:
- Verschmutzung durch Tankschiffe, die Erdöl und Erdölprodukte einleiten (z. B. Rohöl, Brennstoffe, Bilgenwasser, Schlick, Schlamm, raffinierte Produkte, ölhaltige Abfallstoffe usw.):
- Bis (einschließlich) 1.000 BRZ: 3.184,81 TRY pro BRZ-Einheit
- 1.000 bis (einschließlich) 5.000 BRZ: 796,23 TRY zusätzlich pro BRZ-Einheit
- Über 5.000 BRZ: 79,59 TRY zusätzlich pro BRZ-Einheit
- Verschmutztes Ballastwasser:
- Bis (einschließlich) 1.000 BRZ: 580,25 TRY pro BRZ-Einheit
- 1.000 bis (einschließlich) 5.000 BRZ: 115,76 TRY zusätzlich pro BRZ-Einheit
- Über 5.000 BRZ: 18,37 TRY zusätzlich pro BRZ-Einheit
- Benzin-/Erdölprodukte (wie Bilgenwasser, Schlamm, Schlick, Kraftstoffprodukte, ölhaltige Abfallstoffe usw.) und verschmutztes Ballastwasser:
- Bis (einschließlich) 1.000 BRZ: 1.592,40 TRY pro BRZ-Einheit
- 1.000 bis (einschließlich) 5.000 BRZ: 318,49 TRY zusätzlich pro BRZ-Einheit
- Über 5.000 BRZ: 79,59 TRY zusätzlich pro BRZ-Einheit
- Abfälle und Abwässer, die von Schiffen mit einer Tonnage von mehr als 150 BRZ ins Meer eingeleitet werden:
- Bis 7.500 BRZ: 796,23 TRY pro BRZ-Einheit
- 1.000 bis 5.000 BRZ: 159,25 TRY zusätzlich pro BRZ-Einheit
- Über 5.000 BRZ: 18,37 zusätzlich pro BRZ-Einheit
- Hoher Schwefelgehalt in Kraftstoffen, der gegen die IMO-Vorschriften verstößt:
- Bis (einschließlich) 1.000 BRZ: 706,51 TRY pro BRZ-Einheit
- 1.000 bis 5.000 BRZ: 88,31 TRY zusätzlich pro BRZ-Einheit
- Über 5.000 BRZ: 17,67 zusätzlich pro BRZ-Einheit
Wir halten fest, dass das Marmarameer (einschließlich des Bosporus, der Dardanellen und des Golfs von İzmit) zum Schutzgebiet erklärt wurde und die Geldbußen dort verdoppelt werden. Außerdem werden die Bußgelder verdoppelt, wenn gegen das Schiff innerhalb von drei Jahren mehr als einmal ein Bußgeld verhängt wird, und verdreifacht, wenn es innerhalb von drei Jahren wiederholt gegen die Vorschriften verstößt. Werden gefährliche Stoffe oder Abfälle ins Meer eingeleitet, beträgt das Bußgeld das Zehnfache des Betrags, der sich aus der Bußgeldkategorie für Erdöl und Erdölprodukte ergibt.
Abschließend wird noch auf Folgendes hingewiesen: Wird das Bußgeld vor dem Auslaufen des Schiffes oder innerhalb von 30 Tagen gezahlt, kann ein Nachlass von 25 % gewährt werden, und der Schiffseigner kann das Bußgeld um bis zu zwei Drittel reduzieren, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Verschmutzung getroffen werden.