Wir werden regelmäßig um juristischen Beistand bei nichtkonformen Lieferungen oder Dienstleistungen gebeten. Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass bei solchen Lieferungen oder Dienstleistungen die allgemeinen Bedingungen der Metaalunie (der niederländischen Unternehmerorganisation für die Metallbranche) für anwendbar erklärt wurden. Daher halten wir es für ratsam, Sie auf einige Aspekte hinzuweisen.
Wenn bei uns ein Antrag auf juristischen Beistand eingeht, in dessen Zusammenhang die Metaalunie-Bedingungen gelten, prüfen wir zuallererst, ob diese allgemeinen Bedingungen auf korrekte Weise für anwendbar erklärt worden sind. So manch einer beruft sich nämlich auf die Bestimmungen der Metaalunie-Bedingungen, obwohl diese offiziell gar nicht für anwendbar erklärt wurden, so dass man sich dagegen erfolgreich wehren kann. Anschließend prüfen wir, ob die Bedingungen für Sie als Verbraucher oder Unternehmer gelten. Das ist für die Reichweite der allgemeinen Bedingungen relevant. Beispielsweise ist eine Berufung auf Ausschlussgründe für Folgeschaden oder Haftungen eher möglich, wenn es sich um eine geschäftliche Beziehung handelt.
Finden die allgemeinen Bedingungen der Metaalunie tatsächlich Anwendung, beobachten wir häufig, dass man sich insbesondere auf die Tatsache beruft, dass der Versicherte das Problem nicht fristgerecht gemeldet hat und dass keine Möglichkeit zur Mängelbeseitigung geboten wurde. Wir halten es daher für angebracht, diese Argumente im Licht der Bedingungen zu erörtern:
- Reklamationspflicht: Im Rahmen der Metaalunie-Bedingungen besteht eine Reklamationspflicht. Das bedeutet, dass Sie einen Mangel bei der Lieferung oder Leistung innerhalb von 14 Tagen nach dessen Entdeckung beim Auftragnehmer angezeigt haben müssen. Geschieht dies nicht, erlöschen sämtliche Rechte in Bezug auf eine Inverzugsetzung.
- Haftung: Wenn fristgerecht reklamiert wurde und die Reklamation berechtigt ist, ist ein anrechenbarer Erfüllungsmangel gegeben. Dem Lieferanten muss dann Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beheben. Wir beobachten mitunter, dass die Reparatur bereits veranlasst wird oder wurde, bevor diese Gelegenheit geboten wurde. Wird einem Lieferanten keine Möglichkeit zur Behebung geboten, kann man sich nicht mehr auf die Haftung des Lieferanten oder die Erstattung der Mängelbeseitigungskosten berufen. Übrigens besteht auch die Möglichkeit, sich beim Angebot einer Möglichkeit zur Mängelbeseitigung damit einverstanden zu erklären, dass der Mangel gegen Gutschrift anderswo beseitigt wird.
Aufgrund des Obenstehenden empfehlen wir Ihnen:
- so rasch wie möglich und auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie den Mangel entdeckt haben, diesen schriftlich beim Lieferanten anzuzeigen; und
- dem Lieferanten Gelegenheit zu geben, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen oder sich damit einverstanden zu erklären, dass der Mangel anderswo beseitigt wird.
Leider ist dies nur ein Teil der Metaalunie-Bedingungen und können wir in diesem Artikel nicht auf alle Aspekte eingehen. Wir raten Ihnen daher, sich im Falle nichtkonformer Lieferungen oder Dienstleistungen so rasch wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen.