Das derzeit in der VRC geltende Gesetz zur Vermeidung und Bekämpfung von Umweltverschmutzung durch feste Abfallstoffe verbietet die Einfuhr, Verklappung und Entsorgung von festen Abfallstoffen (es sei denn, hierfür wurde eine spezielle Einfuhrgenehmigung erwirkt) wie auch von gefährlichen Abfallstoffen.
Dieses Gesetz ist seit dem 1. August 2011 in Kraft und wird zum 1. September 2020 geändert. Beispielsweise werden für die Rücksendung und Entsorgung der festen Abfallstoffe sowohl der Transportunternehmer als auch der Importeur des Abfalls gesamtschuldnerisch haftbar gemacht, wenn die Abfallart verboten ist und/oder dafür keine ordnungsgemäße Genehmigung erwirkt wurde. Zudem werden die Bußgelder für Verstöße erheblich erhöht.
Feste Abfallstoffe, die in der VRC weder eingeführt noch verklappt oder entsorgt werden dürfen und/oder für die eine Einfuhrgenehmigung erforderlich ist, sind in den Katalogen der festen Abfallstoffe aufgelistet, die 2017 und 2018 von den zuständigen Behörden der VRC veröffentlicht und angepasst wurden. Diese sind dieser Mitteilung wie folgt als Anlage beigefügt:
- Anhang I – Katalog der festen Abfallstoffe, die nicht in die VRC eingeführt werden dürfen;
- Anhang II – Katalog der festen Abfallstoffe, die als Grundstoff unter Einhaltung der Einfuhrbeschränkungen verwendet werden dürfen und die mit einer Genehmigung der VRC für die beschränkte Einfuhr von für die Verwendung als Grundstoff geeigneten festen Abfallstoffen eingeführt werden können, die jedoch ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr eingeführt werden dürfen;
- Anhang III – Katalog der festen Abfallstoffe, die als Grundstoff verwendet werden dürfen und für die keine Einfuhrbeschränkungen gelten, die aber ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr eingeführt werden dürfen;
- Anlage IV – Katalog der gefährlichen Abfallstoffe, deren Einfuhr bereits verboten ist und bleibt.
Ferner beabsichtigt die VRC, die Einfuhr von festen Abfallstoffen im zweiten Halbjahr 2020 weiter zu beschränken und ab dem 1. Januar 2020 sogar vollständig zu unterbinden. Infolgedessen wird das Genehmigungssystem für die Einfuhr von festen Abfallstoffen von diesem Stichtag an daher auch nicht mehr gelten.
Falls Sie einen Transport in die VRC planen, raten wir Ihnen, in Bezug auf sämtliche Vorhaben, die womöglich unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen, vorsichtig und besonders wachsam zu sein. Wir gehen nämlich davon aus, dass die VRC die Anzahl der Ladungskontrollen und die Quarantäne für eingeführte feste Abfallstoffe zur Wahrung der Gesetzesänderungen erhöhen wird. Außerdem empfehlen wir Ihnen eine sorgfältige vorherige Prüfung jeglicher Anträge auf die Einfuhr von Abfallstoffen nach China, um einen Verdacht des Abfallschmuggels auszuschließen und so mögliche Bußgelder für Gesetzesverstöße zu vermeiden.