Die China MSA, eine staatliche Behörde, die für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Sicherheit im Seeverkehr und der maritimen Wirtschaft zuständig ist, hat neue Rechtsvorschriften zur Überwachung von Schiffsmanagern und Schiffsinspektionen erlassen. Diese neuen Vorschriften sind am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten und ersetzen die Vorschriften von 2014. Die Änderungen gelten für alle Schiffe, die in chinesischen Gewässern fahren, festmachen oder operieren.
Die Änderungen betreffen insbesondere eine Ausweitung der Kriterien für eine spezielle Folgeinspektion. Mit anderen Worten: Ein Schiff (oder ein Schiffsmanager) kommt seit dem 1. Dezember schneller bzw. einfacher auf die Inspektionsliste. Das bedeutet, dass die betreffenden Schiffe, sobald sie auf dieser Liste stehen, beim Einlaufen in einen Hafen unabhängig von ihrem Fahrplan obligatorisch überprüft werden, sofern die Umstände dies zulassen. Darüber hinaus wird der Manager des betreffenden Schiffes häufiger und strenger kontrolliert, und es wird geprüft, ob nach früheren Überprüfungen Korrekturen vorgenommen wurden.
Auf der Grundlage dieser neuen Vorschriften werden folgende Schiffe für eine spezielle Folgeinspektion auf die Liste gesetzt:
- Schiffe, die in den letzten 12 Monaten mindestens zweimal bei einer Hafenstaatkontrolle (PSC) festgehalten wurden.
- Schiffe, die in den letzten 12 Monaten zweimal von den Seebehörden wegen schwerwiegender illegaler Aktivitäten wie unzureichender Besatzung, ungerechtfertigter Deaktivierung des AIS-Systems oder Überladung mit einer Geldstrafe belegt wurden.
- Schiffe, die nach Begehung einer Ordnungswidrigkeit im Seeverkehr die Verantwortung nicht übernehmen oder versuchen, sich ihr zu entziehen.
- Schiffe, die Zertifikate manipuliert oder Änderungen am Schiff vorgenommen haben, ohne dass dies von den Schiffsüberprüfungsstellen genehmigt und kontrolliert wurde.
- Schiffe, die in größere oder mehrfache Verkehrsunfälle auf dem Wasser verwickelt waren, für die sie zu mindestens 50 % verantwortlich sind.
- Schiffe, die von Unternehmen verwaltet werden, die auf der Liste stehen.
- Schiffe, die auf die Liste für eine spezielle Folgeinspektion gemäß der Bestimmung über die Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden „Provision on the Maritime Law Enforcement Assistance in Investigation“ gesetzt werden.
- Schiffe, die laut China MSA für Folgeinspektionen in Frage kommen.
Natürlich ist es möglich, von dieser Liste wieder gestrichen zu werden, allerdings erst nach drei Monaten und wenn eine Folgeinspektion durch eine lokale MSA durchgeführt wurde, bei der keine Probleme festgestellt wurden. Dann kann ein Antrag auf Streichung gestellt werden.
Dies ist ein mühsames und zeitaufwändiges Verfahren, und wir empfehlen daher, es möglichst gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Dazu sollte sichergestellt werden, dass man sich wie immer strikt an die internationalen Übereinkommen und die örtlichen Gesetze hält und darüber hinaus einen Hafen anläuft, der auf eine PSC-Inspektion vorbereitet ist.
Bei weiteren Fragen können sich Mitglieder jederzeit an den NNPC wenden: underwriting@nnpc.nl.