Am 25. Oktober 2022 hat die BIMCO eine aktualisierte Fassung der GENCON Charter Party, der GENCON 2022, veröffentlicht. Der GENCON ist einer der am häufigsten verwendeten Reisecharterverträge für den weltweiten Transport von trockenen Massengütern. Die vorherige Fassung des Chartervertrages stammt aus dem Jahr 1994. In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Änderungen ein.
Die BIMCO hat mehrere entscheidende Klauseln geändert und den Chartervertrag erweitert, um den Bedarf an zusätzlichen Klauseln zu verringern. Darüber hinaus wurde in der neuen Fassung versucht, Lücken zu schließen, indem Formulierungen hinzugefügt und Angelegenheiten strukturiert wurden, die zuvor den Parteien überlassen oder im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten geklärt wurden. Mit dieser Fassung hat die BIMCO sich bemüht, den Vertrag besser an die aktuellen Rechtsrahmen und Geschäftspraktiken anzupassen.
Nachstehend sind einige der wichtigsten Änderungen aufgeführt:
Verantwortung der Schiffseigner (Klausel 2):
- Klausel 2 wurde grundlegend umformuliert und ermöglicht es dem Eigner, alle nach den Haager-Visby-Regeln möglichen Einreden geltend zu machen, einschließlich der damit verbundenen Verantwortlichkeiten.
- Klausel 2 enthält eine neue Definition des Zeitpunkts, zu dem der Eigner die Sorgfaltspflicht erfüllen muss, nämlich zu Beginn jeder Reise und beim Laden der Fracht in jedem Hafen. Dies kommt zu der ständigen Verpflichtung hinzu, die Fracht zu befördern und für sie bis zu ihrer Löschung Sorge zu tragen.
Verantwortung des Befrachters für die Fracht (Klausel 3):
- Nach dieser Klausel ist der Befrachter neben seiner ständigen Einhaltungspflicht dafür verantwortlich, dass die Ladung unter strikter Einhaltung der geltenden Gesetze und Übereinkommen ordnungsgemäß bezeichnet, verpackt, verladen und gestaut wird.
- Der Befrachter ist für (Massengut-)Ladungsschäden verantwortlich, es sei denn, diese wurden durch eine Handlung oder Unterlassung des Eigners oder seiner Untergebenen, Schiffsagenten oder Subunternehmer verursacht.
Verantwortung für das Laden und Löschen (Klausel 4):
- Der Befrachter trägt das Risiko und die Kosten für das Laden, Zählen, Stauen, Trimmen und/oder Sichern der Ladung unter der Aufsicht des Kapitäns (was sich auf die Verteilung der Verantwortung auswirken kann).
- Der Befrachter haftet für die von den Stauern verursachten Schäden am Schiff.
Liegezeit und Überliegegeld:
Die Klauseln 9 bis einschließlich 13 enthalten eine ausführliche Definition der Bereitschaftsmeldung („notice of readiness“), wann sie zu erfolgen hat und auf welcher Grundlage Liegezeit und Überliegegelder zu berechnen sind.
Allgemeine Ausnahmen (Klausel 18):
- Es wurde eine neue allgemeine Ausnahmeklausel aufgenommen, die den Befrachter, den Eigner oder die jeweiligen Bevollmächtigten von Schäden schadlos hält, die sich aus den in dieser Klausel genannten Ereignissen ergeben können, dies vorbehaltlich der an sie geknüpften Bedingungen.
Weitere Bestimmungen:
- Für den Fall, dass der Befrachter nicht zahlt, steht dem Schiffseigner ein zweifacher Rechtsbehelf zur Verfügung. Neben der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts haben die Eigner das Recht, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen und die Charter zu beenden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (Klausel 15 und 16).
- Gemäß Klausel 26 wird davon ausgegangen, dass Schiffsagenten, obwohl sie vom Eigner eingesetzt und bezahlt werden, in Angelegenheiten, die unter diese Klausel fallen, im Namen des Befrachters handeln. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass jede Partei für die Handlungen oder Unterlassungen ihrer Untergebenen, Schiffsagenten und Subunternehmer verantwortlich ist.
Für ein vollständiges Exemplar des GENCON 2022, Erläuterungen und zusätzliche BIMCO-Quellen bezüglich der Verwendung des neuen GENCON verweisen wir unsere Mitglieder auf die BIMCO-Website:
https://www.bimco.org/contracts-and-clauses/bimco-contracts/gencon-2022#.
Bei spezifischen Fragen oder Anmerkungen bitten wir unsere Mitglieder, sich an den NNPC zu wenden: claims@nnpc.nl.