Das Ballastwasser-Übereinkommen ist am 8. September 2017 in Kraft getreten und gilt für alle international verkehrenden Seeschiffe, die mit einem Ballastwasser-System ausgerüstet sind. Die Verschleppung von ortsfremden Meeresorganismen durch Ballastwasser kann ernste ökologische, wirtschaftliche und gesundheitliche Folgen haben, insbesondere, wenn das in einer bestimmten Region aufgenommene Ballastwasser in einer ganz anderen Region mit einem anderen Ökosystem wieder abgelassen wird. Bei der Aufnahme von Ballastwasser werden auch Organismen, Bakterien, Mikroben, Pflanzen und kleine Wirbellose in die Ballasttanks gespült. Wird dieses Ballastwasser dann anderswo abgelassen, kann es dem lokalen Ökosystem schweren Schaden zufügen.
Vor diesem Hintergrund wurde das Ballastwasser-Übereinkommen mit Vorschriften für die Anwendung eines Ballastwasser-Managementsystems und den Umgang mit Ballastwasser geschlossen. Das Übereinkommen beinhaltet dabei Differenzierungen nach Baujahren der Schiffe und Kapazität beim Ballastwasser-Management. Anhand davon wird bestimmt, welchen Standard ein Schiff erfüllen muss. Dabei ist Folgendes von Bedeutung:
- In diesem Zusammenhang gelten zwei Standards, und zwar die so genannte D1- und D2-Regel.
- Das Übereinkommen gilt für alle Schiffe, dessen Flaggenstaat dem Übereinkommen beigetreten ist sowie für Schiffe, die auf den territorialen Gewässern von durch das Übereinkommen gebundenen Staaten verkehren.
- Die D1-Regel gilt für alle Schiffe und besagt, dass ein Austausch von Ballastwasser bei einem Abstand von 200 Seemeilen von der Küste und bei einer Wassertiefe von mindestens 200 Meter durchgeführt werden muss. Außerdem muss jedes Schiff ein Ballastwasser-Behandlungstagebuch führen und über ein Zeugnis über die Ballastwasser-Behandlung verfügen.
- Die Regel D2 schreibt vor, dass ein Schiff über ein Ballastwasser-Managementsystem verfügen muss. Diese Vorschrift müssen alle Schiffe erfüllen, die nach dem 8. September 2017 gebaut wurden. Dieses System bezieht sich auf die Güte des behandelten Ballastwassers, für die bestimmte Grenzwerte gelten. Die Anlagen auf dem Schiff sollen nach den Anforderungen des Übereinkommens geprüft werden.
Wenn die in dem Übereinkommen festgehaltenen Anforderungen nicht erfüllt werden oder gegen Vorschriften bezüglich der Einleitung von Ballastwasser verstoßen wird, kann das mit Strafen geahndet werden.
Die IMO hat eine Übersicht zusammengestellt, in der erläutert wird, wann welches Schiff welchen Standard zu erfüllen hat. Dabei ist zu beachten, dass Schiffe, die am 8. September 2017 oder danach gebaut wurden, bereits die D2-Regel erfüllen müssen und dass dieser Standard ab dem 8. September 2024 für alle Schiffe gelten wird.