Viele Mitglieder hatten in den vergangenen 10 Jahren mit einem schwierigen Markt zu kämpfen. Es hat sich gezeigt, dass die Befrachtungsbedingungen infolgedessen zunehmend zugunsten der Befrachter ausfallen. Das war auch zu Beginn der Corona-Pandemie der Fall. Zum Glück hat sich der Markt in den letzten Monaten stark erholt. Derzeit gibt es ein großes Angebot an Fracht und die Miet- und Frachtraten steigen. Dies verschafft den NNPC-Mitgliedern auch eine bessere Position bei der Aushandlung neuer Verträge.
Beim Abschluss von Verträgen wird natürlich oft auf bereits bestehende Verträge zurückgegriffen, die jedoch häufig aus der Zeit vor der Marktverbesserung stammen. Neben einer höheren Miet- oder Frachtrate ist es daher auch wichtig, die Vertragsbedingungen zu berücksichtigen. Wichtige Aspekte, wie die Frage, wer für die Ladungsvorgänge verantwortlich ist, Überliegegeld und Vereinbarungen über die Ausstellung von Konnossementen sind Angelegenheiten, die jahrelang in der Regel zugunsten des Befrachters entschieden wurden, nun aber wieder verhandelbar sind. Darüber hinaus gibt es viele „kleinere“ Fragen, bei denen eine Änderung der Bedingungen möglich ist, wie beispielsweise:
- Liegezeitbestimmungen
- Stauerschäden
- Garantien für Frachtmengen und fehlerhafte Fracht
- Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrechte
- Sanktionen
- anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Verjährungsfristen
Wir haben in der Vergangenheit zwei „Spickzettel“ zusammengestellt (Check before Fixing und Voyage Charterparties), die bei der Vereinbarung neuer Befrachtungskonditionen verwendet werden können, um die wichtigsten Punkte aufzulisten und zu überprüfen. Der erste gilt speziell für Reisecharter- und der andere für Zeitcharterverträge. Wenn Sie diese noch nicht erhalten haben oder spezielle Fragen zu den Vertragsverhandlungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.