Wir erhalten regelmäßig Anfragen im Zusammenhang mit fehlenden Umsatzsteuernachweisen nach dem Kauf und/oder Verkauf von Sportbooten oder Meldungen von entsprechenden Streitigkeiten. In vielen Verträgen ist festgelegt, dass das Boot umsatzsteuerfrei geliefert wird. Allerdings ist oft nicht spezifiziert, was für ein Nachweis hierfür vorgelegt werden muss. Ein Umsatzsteuernachweis kann belegen, dass in der Vergangenheit – oftmals beim Neukauf – für das Boot Umsatzsteuer an das niederländische Finanzamt abgeführt worden ist, die nicht zurückgezahlt wurde.
Bei einem vor kurzem gemeldeten Rechtsstreit wolle der potenzielle Käufer eines Sportbootes einen Nachweis dafür haben, dass das Boot tatsächlich umsatzsteuerfrei übertragen werden kann. Das Boot war vorher umsatzsteuerfrei gekauft worden, allerdings wurde beim Kauf kein Umsatzsteuernachweis ausgehändigt. Dieser Versicherte hatte versucht, den Nachweis nachträglich zu bekommen, bekam vom damaligen Verkäufer aber zu hören, dass auch der keinen Nachweis hatte. Der Versicherte musste damals einen neuen Umsatzsteuernachweis beantragen, wofür sich die Kosten rasch auf bis zu 1.000 Euro summieren können. Darauf haben wir im Auftrag des Versicherten den ursprünglichen Verkäufer angeschrieben und aufgefordert, dem Versicherten eine Entschädigung für die Beantragung dieses Nachweises zu zahlen.
Um solchen Situationen aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir Ihnen, im Kaufvertrag ausdrücklich festzuhalten, dass das Boot frei von jeglichen Umsatzsteuerbelastungen ist und dass der Verkäufer dem Käufer einen Umsatzsteuernachweis übergibt. Dieser Nachweis muss bei der Übertragung als einziger schriftlicher Beleg zur Verfügung gestellt werden, ebenso wie beispielsweise die ursprüngliche Kaufrechnung. Damit vermeiden Sie, dass sie dann Jahre später bei einem eventuellen Verkauf einen neuen Nachweis beantragen und für die damit verbundenen Kosten gegebenenfalls selbst aufkommen müssen.