info@nnpc.nl+31 (0)50 534 32 11
    • Deutsch
    • Niederländisch
    • Englisch
    • Über NNPC
      • Die beste lösung für unsere mitglieder
      • Unsere Spezialisten
      • Weltweites Netzwerk
      • Zur Geschichte
      • Arbeiten bei NNPC
    • Produkte und Dienstleistungen
      • Excellent-Versicherung
      • Fixed Premium Versicherung
      • Versicherung
        • Binnenschifffahrt
        • Seefahrtsversicherung
      • Risikocheck
    • Aktuelles und Publikationen
      • Publikationen
      • Nachrichtenüberblick
      • Newsletter
      • NNPC downloads
    • Kontakt
    • My NNPC
    Search
    START TYPING AND PRESS ENTER TO SEARCH
    • Über NNPC
      • Die beste lösung für unsere mitglieder
      • Unsere Spezialisten
      • Weltweites Netzwerk
      • Zur Geschichte
      • Arbeiten bei NNPC
    • Produkte und Dienstleistungen
      • Excellent-Versicherung
      • Fixed Premium Versicherung
      • Versicherung
        • Binnenschifffahrt
        • Seefahrtsversicherung
      • Risikocheck
    • Aktuelles und Publikationen
      • Publikationen
      • Nachrichtenüberblick
      • Newsletter
      • NNPC downloads
    • Kontakt
    • My NNPC
    Search

    Befristete PEC’s (Pilotage Exemption Certificates) Lotsbefreiungen müssen vor dem 1. Juli beantragt werden

    Veröffentlicht auf vor 2 Jahren

    Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Rechtsvorschriften in Bezug auf die Lotsenpflicht im Nordseekanalgebiet. In groben Zügen beinhaltet diese Änderung, dass eine überarbeitete PEC-Struktur eingeführt wurde und dass das niederländische Register Kleine Zeeschepen sowie die Möglichkeit der Befreiung von der Lotsenpflicht für Seeschiffe bis zu 95 Metern abgeschafft wurden. 

    Anträge auf die Übergangsregelung müssen vor dem 1. Juli d.J. gestellt worden sein. Das betrifft die befristeten Lotsbefreiungen für kleine Seeschiffe und die befristeten Lotsbefreiungen für Sand- und Kiesfrachter und bezieht sich außerdem auf Schiffe, die 2019 und/oder 2020 in einem oder allen Seehafengebieten gewesen sind. Pro Gebiet, Schiff und Kapitän/erstem Steuermann muss eine Lotsbefreiung (PEC) beantragt werden. Für eine befristete Lotsbefreiung für kleine Seeschiffe kommen nur Schiffe in Betracht, die im ehemaligen Register Kleine Zeeschepen registriert waren. Die befristeten Lotsbefreiungen können dem Kapitän oder dem ersten Steuermann erteilt werden.

    Für weitere Informationen verweisen wir auf den Informationsleitfaden für Lotsbefreiungen (informatiegids PEC’s): https://www.portofamsterdam.com/sites/default/files/2021-1/Informatiegids%20PECs_0.pdf

    Vorheriger Beitrag
    Update zu blinden Passagieren
    Nächster Beitrag
    Verantwortung bei Beladung und Überliegegeld bei Ladungsschaden (Binnenschifffahrt)

    NNPC Newsletter

    Möchten Sie über die neuesten Entwicklungen im Risikomanagement informiert bleiben? Dann melden Sie sich für den monatlichen NNPC-Newsletter an:

    Anmeldung

    Kontaktiere uns

    Sie möchten mehr über eine unserer Versicherungen erfahren, den Risikocheck machen oder haben eine andere Frage? Kontaktiere uns.

    Kontaktiere uns

    Noord Nederlandsche P&I Club
    Rijksstraatweg 361
    9752 CH Haren (Groningen)

    Telefon: +31(0)50 534 321 1
    E-mail: info@nnpc.nl

    PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN

    • Excellent-Versicherung
    • Fixed Premium-Versicherung
    • Seefahrtsversicherung
    • Binnenschifffahrt
    • Risikocheck

    DIREKT ZU

    • Kontakt
    • Schiffe suchen
    • Korrespondenten suchen
    • Aktuelles und Publikationen

    NEWSLETTER ABONNIEREN

    Ich möchte den digitalen Newsletter von NNPC erhalten.

    Abonnieren

    FOLGEN SIE UNS AUF

    © 2023 NNPC – Alle Rechte vorbehalten | Kolophon | Datenschutz und Cookies |