Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Rechtsvorschriften in Bezug auf die Lotsenpflicht im Nordseekanalgebiet. In groben Zügen beinhaltet diese Änderung, dass eine überarbeitete PEC-Struktur eingeführt wurde und dass das niederländische Register Kleine Zeeschepen sowie die Möglichkeit der Befreiung von der Lotsenpflicht für Seeschiffe bis zu 95 Metern abgeschafft wurden.
Anträge auf die Übergangsregelung müssen vor dem 1. Juli d.J. gestellt worden sein. Das betrifft die befristeten Lotsbefreiungen für kleine Seeschiffe und die befristeten Lotsbefreiungen für Sand- und Kiesfrachter und bezieht sich außerdem auf Schiffe, die 2019 und/oder 2020 in einem oder allen Seehafengebieten gewesen sind. Pro Gebiet, Schiff und Kapitän/erstem Steuermann muss eine Lotsbefreiung (PEC) beantragt werden. Für eine befristete Lotsbefreiung für kleine Seeschiffe kommen nur Schiffe in Betracht, die im ehemaligen Register Kleine Zeeschepen registriert waren. Die befristeten Lotsbefreiungen können dem Kapitän oder dem ersten Steuermann erteilt werden.
Für weitere Informationen verweisen wir auf den Informationsleitfaden für Lotsbefreiungen (informatiegids PEC’s): https://www.portofamsterdam.com/sites/default/files/2021-1/Informatiegids%20PECs_0.pdf